Umzug unabdingbar – Was man wann erledigen sollte
Von Katja Fischer
Ein Umzug bedeutet Stress. Tausende Dinge sind zu erledigen. Wer sich etwas Zeit gibt und rechtzeitig mit der Planung beginnt, kann alle Aufgaben in Ruhe abarbeiten und kommt gelassen(er) im neuen Heim an. Der Deutsche Mieterbund Lüneburg rät zu folgendem Zeitplan für einen länger absehbaren Umzug:
Drei Monate vor dem Umzugstermin
Ist der neue Mietvertrag unter Dach und Fach, kann der alte gekündigt werden. Grundsätzlich hat jeder Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.
„Ist das nicht der Fall, gilt die Kündigung erst für den Folgemonat. Der Mieter muss dann also einen Monat länger Miete für die alte Wohnung zahlen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Im Zusammenhang mit der Kündigung sollten Mieter prüfen, ob sie vor dem Auszug Schönheitsreparaturen erledigen müssen. „Das ist nur dann der Fall, wenn sie bei ihrem Einzug die Wohnung in einem renovierten Zustand übernommen haben“, sagt Wagner.
Klauseln im Mietvertrag, in denen Mieter in vorgegebenen starren Fristen zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, seien unwirksam. Dann muss die Wohnung lediglich leer und besenrein übergeben werden. Aber man muss Eingebautes herausnehmen und Umbauten zurückbauen, sollte der Mietvertrag nichts anderes vorsehen. Ein Tipp: Sind Sie laut Vertrag für Schönheitsreparaturen zuständig, sollten Sie sich rechtzeitig um Handwerker bemühen und diese beauftragen. Oder man muss selbst tätig werden.
Der Mieterbund Lüneburg rät außerdem, ein Vierteljahr vor dem Umzug schon mal zu beginnen, Dachboden, Keller und andere Abstellräume zu ordnen und zu entrümpeln. Auch ein Termin für die Sperrmüll-Entsorgung sollte ruhig schon vereinbart werden.
Ebenfalls früh angehen: Die Kinder in ihren Schulen und Kitas ab- und am neuen Wohnort anmelden. Beziehungsweise bei den Betreuungsstätten für die Kleinsten frühestmöglich mit der Suche beginnen, damit der Wechsel lückenlos gelingt.
Zwei Monate vor dem Umzugstermin
Nun wird alles für den Umzugstag vorbereitet. Dazu gehören: Umzugsunternehmen beauftragen oder einen Transporter mieten, reservierte Parkplätze vor der alten und neuen Wohnung bei der Gemeinde beantragen und Helfer sowie Babysitter anfragen.
Nun werden auch Telefon- und Kabelanbieter über die Adressänderung informiert. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn der bisherige Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Kann und soll der bisherige Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, muss er so früh wie möglich über den Umzug informiert und ein Umzugsauftrag erteilt werden.
Zwei Wochen vor dem Umzugstermin
Um Zeit zu sparen, kann es hilfreich sein, mit dem Vermieter ein paar Wochen vor dem Umzug eine Vor-Abnahme zu vereinbaren. Dann wissen beide Parteien, in welchem Zustand die Wohnung beim Auszug ist, und sie können besprechen, was noch gemacht werden muss. Der Vorteil: Wenn der Vermieter weiß, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückbekommt, zahlt er vielleicht nach Absprache die Kaution früh zurück. „Eigentlich hat er dazu drei bis sechs Monate Zeit“, berichtet Julia Wagner.
Ein paar Tage vor dem Umzugstermin
Spätestens jetzt muss die Hausratversicherung informiert werden. Während des Wohnungswechsels besteht laut Bund der Versicherten dann in beiden Wohnungen der Versicherungsschutz. Gut könne eine Privathaftpflichtversicherung sein – auch für Freunde, die beim Umzug helfen. Sie sind dann ebenfalls abgesichert, wenn sie fahrlässig Schäden am Umzugsgut oder in den Wohnungen verursachen.
Direkt vor dem Einzug in die neue Wohnung
Bevor Möbel und Hausrat in die neue Wohnung kommen, ist es ratsam, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, rät Wohnexpertin Julia Wagner. Mit einem Übernahmeprotokoll kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter später beim Auszug nachweisen, in welchem Zustand die Wohnung bei der Übernahme war.
Für Mängel, die schon vor Einzug existiert haben, kann so zum Beispiel nicht der neue Mieter verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig weiß der Vermieter aber auch, wofür der Mieter haften muss. Nicht vergessen: Damit die Post an die neue Adresse geschickt wird, ist es notwendig, bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Die Laufzeit des Auftrags beträgt wahlweise sechs oder zwölf Monate.
Am Umzugstag oder nach dem Umzug
Am letzten Tag der Mietzeit müssen in der alten Wohnung die Zählerstände für Strom und Gas festgehalten werden. „Den Stromzähler kann der Mieter in der Regel selbst ablesen. Er hat ja den Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen“, sagt Julia Wagner. Anders ist das bei Wasser, Gas oder Fernwärme. Da ist auch der Vermieter mit im Boot.
Der Tipp: Das Ablesen der Zählerstände mit dem Ausfüllen eines Übergabeprotokolls für die alte Wohnung verbinden. Das ist zwar nicht verpflichtend, gibt aber beiden Parteien Sicherheit. Der Mieter kann davon ausgehen, dass er nicht im Nachhinein mit vermeintlichen Mängeln belastet wird.
Spätestens zwei Wochen nach dem Umzug
Innerhalb von zwei Wochen muss laut Bundesmeldegesetz der neue Wohnsitz angemeldet werden. Zuständig dafür ist in der Regel das lokale Einwohnermeldeamt. Auch Kraftfahrzeuge müssen umgemeldet werden. dpa