Wärmeverluste vermeiden
Um Wärmeverluste zu verhindern, können Eigentümer bei älteren Immobilien über eine neue Dämmung nachdenken. Das ist durchaus sinnvoll, denn so können sie langfristig Heiz- und Energiekosten einsparen. Sie wollen umfassende Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführen lassen? Wer frühzeitig bei der Planung der energetischen Sanierung an Förderungsmaßnahmen denkt, muss nicht alles aus der eigenen Tasche bezahlen - so rentiert sich die Investition schneller. Was Sie dazu wissen müssen.
Antrag frühzeitig stellen
Oft lassen sich staatliche Förderungen kombinieren - seit 2024 etwa der Wohngebäude-Kredit (Nr. 261) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Förderung für Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es laut KfW seitdem nicht mehr. Seit 2024 muss aber erst ein konkretes Angebot vorliegen, schreibt die BAFA.
Um Förderungen zu erhalten, ist zudem wichtig, den Antrag frühzeitig stellen - und zwar bevor man Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergibt. Aufträge rund um die Planung können Bauherren laut KfW aber schon vor dem Antrag vergeben, etwa an Architekten oder eine Expertin für Energieeffizienz.
Der Basis-Fördersatz für die Fassadendämmung liegt demnach bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Welche Voraussetzungen Bauherren genau erfüllen müssen, um die Fördermittel zu erhalten, legt das Gebäudeenergiegesetz fest - etwa, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens sein muss. Ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, kann ein Energieberater einschätzen.
Zusätzliche Förderung für Energieberatung
Bauherren sollten sich von Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz beraten lassen, rät das BAFA. Eine Übersicht zu allen in Deutschland zugelassenen Energieeffizienz-Experten gibt es bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Das Gute: Dafür gibt es zusätzliche Fördermittel. Seit Sommer 2024 werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen - maximal 650 Euro. Für Gebäude ab drei Wohneinheiten sind maximal 850 Euro möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt zusätzlich einmalig 250 Euro Förderung, wenn Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude wird über das BAFA-Portal abgewickelt. Dort kann man Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude online einreichen.
Tipp: Empfehlenswert ist es laut KfW, Arbeiten an der Fassade mit anderen Sanierungs- oder Renovierungsvorhaben zu verbinden. So kann man etwa fixe Kosten für ein Gerüst bündeln. Oft ist es auch sinnvoll, gleichzeitig die Fenster überprüfen zu lassen.
Von Isabelle Modler/ dpa (Fotos: dpa)