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Die Provisionsregelung entspricht den In § 656 a bis 656d des BGB geregelten Vorschriften. Wir werden nach der 1. Kontaktaufnahme eine schriftliche Bestätigung von Ihnen benötigen aus der hervorgeht, dass Sie hiermit einverstanden sind und diesbezüglich mit uns eine schriftliche Vereinbarung treffen.