Das Objekt befindet sich im ersten Obergeschoss und wurde zuletzt Spielhalle genutzt. Früher wurde die Einheit als Kino und Tanzlokal genutzt. Eine Nutzung unter der Art Vergnügungsstätte ist hier möglich, alles weitere Bedarf einer Nutzungsänderung. Die Fäche bietet optimale Möglichkeiten für ein Tanzcafé, Kino, Bar, Club oder Ähnliches. Stellplatznutzung unter Absprache.Die Sanitäteneinrichtigungen wurden erneuert. Separate Personalräume inkl. Personaltoilette vorhanden. Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 254,24qm.Eine Spielhalle kann hier NICHT mehr betrieben werden!
Energieausweis nicht nötig.
Heilbronn – wirtschaftliches Zentrum der Region Nord-Württemberg mit ca. 130.000 Einwohnern. Die Stadt ist verkehrsmäßig sehr gut durch Straße, Bahn-, Bus- und Stadtbahnlinien angebunden. Es gibt eigene Autobahnanschlüsse und der Verkehrsknotenpunkt „Weinsberger Kreuz“ ist in wenigen Minuten erreichbar.Das Objekt selbst befindet sich direkt unmittelbar an der Haltestelle "Sonnenbrunnen". Zu Beginn der Ludwigsburger Straße in Böckingen. Bei diesem Objekt handelt es sich im ein Prestigeobjekt da man gezwungenermaßen infrastrukturell immer daran vorbeigeführt wird.
Für den Mieter fällt ein Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar von 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent an.Dieses ist fällig zur Zahlung mit Abschluss des Mietvertrags. Alle hier genannten Informationen wurden uns durch dritte übermittelt, eine Gewährleistung hierfür kann nicht übernommen werden. Dieses Angebot ist streng vertraulich, stets freibleibend und ohne Obligo. Die unbefugte Weitergabe an dritte verpflichtet zum Schadensersatz.Beratung und Besichtigungen gerne nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 07131 / 7871 0.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.immostimme.de, Objekt 016 HN 24 / 4M (1/708) - vielen Dank!