Scheune mit abbruchreifem Haus in Heimhausen

74673 Mulfingen

38.000,00 €
Kaufpreis
675 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
74673 Mulfingen
Nutzungsart
Gewerbe
Grundstück
675 m2
Zustand
Abrissobjekt
verfügbar ab
29.11.2024 (sofort)
Immobilienwert
Online-ID
9872852
Anbieter-ID
6099
Stand vom
29.11.2024
Kauf­preis
38.000,00 €
Provision für Käufer
3570 EUR Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Die Sparkasse hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Garten
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Sonstige Angaben
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Gebäude mit beschränkter Nutzungsdauer gem. § 2 (2) Nr. 8 GEG

Das Anwesen befindet sich in zentraler Lage von Heimhausen, einem Ortsteil von Mulfingen.

Die großzügige Scheune bietet Platz für z. B. Wohnmobil, Wohnwagen, Fahrzeuge und verschiedene Maschinen. Denkbar ist auch eine Nutzung als Lager. Über fast die gesamte Gebäudefläche erstreckt sich auch der Dachboden.

Es wäre auch möglich die Scheune in Wohnraum umzubauen, ELR Förderung ist hier möglich!

Das Haus muss über kurz oder lang abgerissen werden, eine Renovierung wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich.
Der Garten kann dann durch entsprechende Pflege wieder ein Ort der Ruhe und Erholung werden.

Lage

Heimhausen ist ein Teilort von Mulfingen und liegt ca. 4 Kilometer von Mulfingen entfernt.

Sonstiges

Laut § 1 Abs. 3 der EnEV 2014

Diese Gebäude brauchen keinen Energieausweis

– Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden,

– Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen,

– unterirdische Bauten,

– Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen,

– Traglufthallen und Zelte,

– Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,

– Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind,

– Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und

– Sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.

– Kleine Gebäude, die über nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche verfügen

– Denkmalgeschützte Immobilien Informieren Sie sich auf unserer Webseite über das bestehende Widerrufsrecht bei Abschluss eines Maklervertrages und über die Verbraucherstreitbeilegung der EU.

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Herr Michael Gnann

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